Abū Qatāda und das Töten unschuldiger Frauen und Kinder
Der Prophet (möge Allāh ihn loben und Heil schenken) warnte uns vor den irrgeleiteten Unwissenden, die Fatāwa (Rechtsurteile in der Religion) geben. Es wurde in Buchārī und Muslim von ‘Abdullāh b. ‘Amr b. Al-‘Ās (Allāhs Wohlgefallen auf ihn) berichtet, dass der Prophet sagte:
Wahrlich, Allāh entnimmt das Wissen nicht entreißend, in dem Er es den Dienern entreißt. Jedoch entnimmt Er das Wissen durch das Nehmen (sterben lassen) der Gelehrten. Wenn dann schließlich kein Gelehrter (übrig) bleibt, werden sich die Menschen Unwissende als Häupter nehmen. Die werden dann gefragt, worauf sie ohne wissen Rechtsprüche erteilen. So irren sie ab und führen irre.
Einer dieser unwissenden Häupter der viel Unheil in der islamischen Welt verbreitet hat ist Abū Qatāda al-Filaṣṭīnī. Es gibt zahlreiche Urteile von Abū Qatāda al-Filaṣṭīnī, inder er es erlaubte Frauen und Kinder zu töten. Ein Beispiel ist im 1995 Anṣār Magazin, Ausgabe 90, Seite 12 zu finden, indem er sagte:
Dadurch wird klar, dass was die bewaffnete al-Dschamā’a al-Islāmīyya machte, die Nachkommen und Frauen der Abtrünnigen mit dem Tode zu drohen, damit sie den Druck auf die Frauen, die Gefangenen und die Brüder mildern, eine rechtmäßige Tat ist, bei der es kein Zweifel gibt!
Dieser Chāridschī Abū Qatāda ging sogar noch weiter und erklärte in gegebenem Fall, das Töten der Frauen für verpflichtend. Im vorletzten Abschnitt (siehe hier) wird er (ebenfalls aus dem Anṣār Magazin, Ausgabe 90) mit folgenden Worten zitiert:
Die Realität dieser Angelegenheit ist, dass wir die Abtrünnigen nicht vom Töten der gefangenen Muslime abhalten konnten, außer durch Drohung gegenüber diesen Abtrünnigen und dem Töten ihrer Frauen. Dieses ist islamrechtlich gesehen erlaubt, wenn nicht sogar Pflicht.
Mit Abtrünnigen (vom Islām) sind bei diesen Chawāridsch alle Staatsbediensteten Muslime von Soldat, Polizist, Politiker bis hin zu Imāmen gemeint und auch noch darüber hinaus weite Teile der Bevölkerung.
Was sagt der Islām wirklich über das Töten von Frauen und Kinder in der konventionellen Kriegsführung?
Es existieren reichliche Literaturwerke, die die islamisch-gesetzlichen Unterlassungen im Kriegsfall ausführlich auslegen.
In Buchārī (3014) und Muslim (1744) wird von Ibn ‘Umar (Allāhs Wohlgefallen auf ihn) überliefert, dass er sagte:
Der Gesandte Allāhs (möge Allāh ihn loben und Heil schenken) verbot das Töten von Frauen und Kindern.
Es ist ebanfalls von Imām Mālik (in seiner al-Muwatta) und Anderen überliefert worden, dass Abu Bakr die Armeen nach Schām folgendes vorschrieb:
Tötet keine Frau, ein Kind oder einen alten Mann. Fällt keine Blütenbäume, zerstört keine Gebäude.
Diese Überlieferungen sind natürlich nur eine kleine Anzahl von vielen islamischen Texten, die die üblen Aussagen des Abū Qatāda widerlegen.
Wir rufen alle Muslime auf solchen Extremismus zurückzuweisen und eure Gemeinden vor Abū Qatāda und seiner üblen Denkweise zu warnen.